Wir sind für Sie da.
ÜBER UNS
VORSTAND &
MITARBEITER
Die Vorstände der WLM kümmern sich persönlich um alle Belange der Wohnungseigentümergemeinschaften nach internem Geschäftsverteilungsplan. Sie stehen als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Wohnen zur Verfügung.
Bei ihrer Arbeit werden die Vorstände von den Mitarbeiter*innen im Innendienst und der Buchhaltung unterstützt.
Dem Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft obliegt die Aufgabe, die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung zu leiten. Wöchentlich kommt er zur Vorstandssitzung zusammen, um über personelle, sachliche und organisatorische Maßnahmen zu beraten.
Vierteljährlich findet eine gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat statt. Der geschäftsführende Vorstand berichtet darin an den Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Finanz-, Investitions- und Personalplanung.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat fördert und überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit der Geschäftsführung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind persönlich Mitglied der Genossenschaft, stehen jedoch in keinem Arbeitsverhältnis zu ihr. Sie werden in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Er kann vom Vorstand jederzeit Bericht über die Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Seine Aufgabe besteht in der Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung und der Prüfung des Jahresabschlusses.